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Stillen im Job: Stillzeiten, Abpumpen, Beschäftigungsverbot

Stillzeit im Job: welche Stillpausen dir zustehen, ob Abpumpen dazugehört, wann ein Beschäftigungsverbot greift und wer dann deinen Lohn bezahlt.

Habe ich Anspruch auf Stillzeiten während der Arbeitszeit?

Ja, wenn das Mutterschutzgesetz für dich gilt: Der Anspruch steht in § 7 MuSchG und gilt unter anderem für Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Praktikantinnen [1][3]. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gelten eigene Regelungen, die wir nicht geprüft haben [8].

Du hast dieses Recht auf Verlangen in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt [1][3]. Du teilst deinem Arbeitgeber also mit, dass du stillst und die Stillzeiten nutzen möchtest. Er darf eine Stillbescheinigung verlangen; die Kosten dafür trägt er [3][13].

Teile das Stillen möglichst früh mit. Sobald dein Arbeitgeber davon weiß, muss er unverzüglich die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen und dir ein Gespräch über weitere Anpassungen deiner Arbeitsbedingungen anbieten [6]. Außerdem muss er laut Leitfaden die Aufsichtsbehörde informieren, dass du stillst [7]. Nachteile wegen der Stillzeit sollen laut Gesetz vermieden oder ausgeglichen werden [13]. Belegstufe: belegt (Gesetz, Leitfäden des Familienministeriums BMBFSFJ).

Wie lange muss mich mein Arbeitgeber zum Stillen freistellen?

Für die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten [1]. Arbeitest du mehr als acht Stunden zusammenhängend, soll dir auf dein Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten gewährt werden – oder einmal mindestens 90 Minuten, wenn es in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit gibt [1][3]. Zusammenhängend ist die Arbeitszeit, solange keine Ruhepause von mehr als zwei Stunden dazwischen liegt [1].

Arbeitszeit am Tag Mindest-Stillzeit laut § 7 MuSchG
Grundregel 2 × 30 Minuten oder 1 × 60 Minuten
Mehr als 8 Stunden zusammenhängend auf Verlangen 2 × mindestens 45 Minuten
Mehr als 8 Stunden, keine Stillgelegenheit in der Nähe auf Verlangen 1 × mindestens 90 Minuten

Das sind Mindestzeiten: Laut Leitfaden kann der Bedarf höher liegen, vor allem bei sehr jungen Kindern, und Wegezeiten zwischen Arbeitsplatz und Stillort gehören zur Freistellung [3][7].

Die Stillzeit darf nicht zu einem Entgeltausfall führen, du musst sie weder vor- noch nacharbeiten, und sie wird nicht auf gesetzliche Ruhepausen wie die Mittagspause angerechnet [2][3]. Deine Pausen bleiben dir also zusätzlich erhalten.

Ist Milch abpumpen Arbeitszeit?

Im Gesetz steht das nicht ausdrücklich. § 7 MuSchG spricht von der „zum Stillen erforderlichen Zeit“ und erwähnt Abpumpen nicht; auch die Leitfäden des Familienministeriums nennen es nicht [1][3][7].

Die Nationale Stillkommission am Max Rubner-Institut schreibt, die gesetzlichen Stillpausen könnten so eingeplant werden, dass du in dieser Zeit stillen oder abpumpen kannst; der Betrieb müsse beides ermöglichen [8]. Das ist die Einschätzung einer Fachkommission, keine Gesetzesnorm. Gerichtsentscheidungen dazu haben wir nicht geprüft. Belegstufe: nur Hinweise; im deutschen Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.

Zum Vergleich: In der Schweiz stellt die Wegleitung des SECO das Abpumpen dem Stillen ausdrücklich gleich [9].

Für deinen Alltag heißt das: Sprich früh mit deinem Arbeitgeber, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat ab, dass du die Stillzeiten zum Abpumpen nutzen möchtest; im Zweifel berät dich die Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes [14]. Die Nationale Stillkommission rät, schon ein bis zwei Wochen vor dem ersten Arbeitstag ein- bis zweimal täglich abzupumpen, um zu üben und einen kleinen Vorrat anzulegen [8].

Wo kann ich am Arbeitsplatz stillen oder abpumpen?

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen eigenen Stillraum haben wir nicht gefunden. Laut Mutterschutzgesetz muss dein Arbeitgeber aber sicherstellen, dass du dich in Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kannst [13]. Die Regel des Ausschusses für Mutterschutz konkretisiert das für Stillende: eine Liege- oder Sitzmöglichkeit in einem geschützten Bereich, sodass das Stillen nicht beeinträchtigt wird [10]. Auch die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass stillende Mütter sich unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können [11]. Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall Einzelheiten zur Stillfreistellung und zu Räumen, die zum Stillen geeignet sind, anordnen [14].

Als genügend nennt die Nationale Stillkommission einen kleinen, abschließbaren Raum mit sauberer Ablage, bequemer Sitzgelegenheit, Waschbecken und Kühlschrank oder Kühltasche [8]. Das Netzwerk Gesund ins Leben empfiehlt einen Raum mit Privatsphäre und Steckdose für die Pumpe; Toiletten seien kein geeigneter Ort zum Stillen oder Abpumpen [12].

Kurz zur Milch und zur Hygiene: Frisch abgepumpte Milch hält sich laut Nationaler Stillkommission im Kühlschrank bei 4 bis 6 °C bis zu vier Tage und in einer Kühltasche mit Kühlelementen bis zu 24 Stunden; bei Raumtemperatur sollte sie möglichst sofort gekühlt werden [24]. Wasch dir vor dem Abpumpen die Hände [25] und reinige die Pumpenteile nach jeder Nutzung [24][25]. Sterilisieren ist laut Nationaler Stillkommission für das gesunde Kind nicht nötig [24]; die US-Behörde CDC empfiehlt strenger, die Teile mindestens einmal täglich zu desinfizieren, besonders bei Babys unter zwei Monaten, Frühgeborenen oder Immunschwäche [25].

Darf ich trotz Stillen arbeiten?

Ja. Stillen ist kein Grund für ein Arbeitsverbot; das Mutterschutzgesetz soll dir ermöglichen, deine Tätigkeit fortzuführen, soweit das verantwortbar ist [13][3]. Nach der Geburt gilt eine Schutzfrist von acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen und auf Antrag auch, wenn beim Kind eine Behinderung festgestellt wird. In dieser Zeit darfst du nicht beschäftigt werden, ob du stillst oder nicht [3][8].

Danach gelten für Stillende besondere Arbeitszeitgrenzen: höchstens achteinhalb Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche [3][8]. Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist grundsätzlich unzulässig; bis 22 Uhr ist sie nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung, einem ärztlichen Zeugnis und in einem behördlichen Verfahren möglich [3][8]. Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung und unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt [3][8].

Dein Arbeitgeber muss die Gefährdungen an deinem Arbeitsplatz für Stillende beurteilen und Schutzmaßnahmen treffen [6][10]. Verbote für körperliche Belastungen wie schweres Heben, die in der Schwangerschaft gelten, gelten für Stillende laut Leitfaden nicht mehr [3].

Ist ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit möglich?

Ja, aber nur als letztes Mittel: wenn deine Tätigkeit oder deine Arbeitsbedingungen eine unverantwortbare Gefährdung für dich oder dein Kind bedeuten und sich das nicht anders beheben lässt [4][5]. „Stillbeschäftigungsverbot“ ist ein Alltagsbegriff, kein Begriff aus dem Gesetz.

Das Mutterschutzgesetz schreibt eine feste Rangfolge vor [5]:

  1. Arbeitsbedingungen umgestalten: Zuerst muss der Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz oder deine Aufgaben so ändern, dass die unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen ist [5].
  2. Anderen geeigneten Arbeitsplatz anbieten: Geht das nicht oder ist der Aufwand nachweislich unverhältnismäßig, muss er dich an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einsetzen, wenn er einen hat und dieser dir zumutbar ist [5].
  3. Beschäftigungsverbot: Erst wenn beides die Gefährdung nicht ausschließt, darf er dich nicht weiter beschäftigen – ganz oder teilweise, nur im nötigen Umfang [5][10].

Beispiele aus § 12 MuSchG: bestimmte Gefahrstoffe (etwa Blei und Bleiderivate), Biostoffe bestimmter Risikogruppen, ionisierende und nicht ionisierende Strahlung, Überdruck oder Bergbau unter Tage – jeweils, wenn sie in einem Maß auftreten, das eine unverantwortbare Gefährdung darstellt [4]. Akkord- und Fließarbeit darf der Arbeitgeber Stillende nicht ausüben lassen, getaktete Arbeit mit vorgeschriebenem Tempo dann nicht, wenn sie eine unverantwortbare Gefährdung darstellt [4]. Für Akkord- und Fließarbeit kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen bewilligen, wenn keine unverantwortbare Gefährdung besteht [14].

Ob ein solches betriebliches Beschäftigungsverbot nötig ist, entscheidet dein Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung [6][15]. Solange die nötigen Schutzmaßnahmen nicht getroffen sind, darf er dich mit den betroffenen Tätigkeiten nicht beschäftigen [6][10]. Die Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes überwacht das, berät dich und deinen Arbeitgeber und kann im Einzelfall Schutzmaßnahmen anordnen oder bestimmte Tätigkeiten verbieten [14].

Kann der Frauenarzt ein Stillbeschäftigungsverbot geben?

Nicht wegen des Stillens. Das ärztliche Beschäftigungsverbot nach § 16 Abs. 1 MuSchG gilt nur in der Schwangerschaft [16].

Für die Zeit nach der Geburt gibt es eine eigene Regel: Bescheinigt dir eine Ärztin oder ein Arzt, dass du in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig bist, darfst du nur mit Arbeiten beschäftigt werden, die deine Leistungsfähigkeit nicht übersteigen [16]. Laut Leitfaden muss das mit der Mutterschaft zusammenhängen und ist in der Regel bis zu sechs Monate nach der Geburt möglich [3][7]. Die Regel knüpft an deine Leistungsfähigkeit an, nicht ans Stillen.

Bist du krank, etwa bei einer Brustentzündung, und schreibt dich deine Ärztin krank, gilt die Arbeitsunfähigkeit; sie geht einem Beschäftigungsverbot vor [15].

Wer zahlt Lohn im Beschäftigungsverbot?

Dein Arbeitgeber. Darfst du wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen ganz oder teilweise nicht arbeiten, zahlt er dir Mutterschutzlohn: das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft [17][7]. Dass das auch für Beschäftigungsverbote in der Stillzeit gilt, bestätigen die Leitfäden [3][7]. Mutterschutzlohn ist steuer- und sozialabgabenpflichtig wie normaler Lohn [7].

Dein Arbeitgeber bekommt den Mutterschutzlohn samt Arbeitgeberbeiträgen über das Umlageverfahren U2 von der Krankenkasse in voller Höhe erstattet; anders als bei der Umlage U1 hängt das nicht von der Zahl der Beschäftigten ab [18][7].

Bist du dagegen krankgeschrieben, gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen und danach Krankengeld [3][15]. Zum Mutterschutzlohn berät die Aufsichtsbehörde laut Gesetz nicht [14]; Fragen dazu klärst du mit der Personalabteilung, dem Betriebsrat oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Welche Nachteile hat ein Beschäftigungsverbot?

Dein Einkommen sichert das Gesetz über den Mutterschutzlohn ab, berechnet nach dem Durchschnitt vor der Schwangerschaft [17]. Für den Erholungsurlaub zählen die Ausfallzeiten als Beschäftigungszeiten; Resturlaub kannst du nach dem Ende des Verbots im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen [19].

Nicht geklärt haben die Quellen, wie schwankende Zulagen oder ein inzwischen geänderter Stundenumfang in den Mutterschutzlohn eingehen. Auswirkungen auf Karriere oder Team sind nicht belegt.

Vor Kündigung schützt ein Beschäftigungsverbot nicht über die Frist des Mutterschutzgesetzes hinaus: bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt, mindestens vier Monate [20][3].

Stillen nach dem ersten Geburtstag: Was gilt im Job?

Der Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Stillen endet zwölf Monate nach der Geburt [1][3]. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gilt dagegen die ganze Stillzeit: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und notfalls ein Beschäftigungsverbot sind nicht auf das erste Jahr begrenzt [3][8].

Einen Anspruch auf Stillzeit danach haben wir nicht gefunden. Möglich sind Absprachen mit deinem Arbeitgeber, etwa flexible Arbeitszeiten, Jobsharing oder Homeoffice [8]. Wie lange ihr stillt, entscheidet ihr; was die Fachgesellschaften dazu sagen, steht im Ratgeber Wie lange stillen?.

So gehst du vor

  1. Arbeitgeber früh informieren: Teile mit, dass du stillst, damit er die Schutzmaßnahmen festlegen kann. Eine Stillbescheinigung darf er verlangen, die Kosten trägt er [3].
  2. Gespräch über Anpassungen nutzen: Der Arbeitgeber muss deinen Arbeitsplatz beurteilen und dir ein Gespräch über Anpassungen anbieten [6][7].
  3. Stillzeiten und Ort vereinbaren: Klärt, wann du stillst oder abpumpst und wo; ein kleiner, abschließbarer Raum mit Waschbecken und Kühlmöglichkeit genügt laut Nationaler Stillkommission [1][8].
  4. Abpumpen vorbereiten: Wenn du abpumpen möchtest, kannst du ein bis zwei Wochen vorher zu Hause üben [8].
  5. Fragen klären: Bei Unstimmigkeiten helfen Betriebsrat, Personalabteilung oder die Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes, bei Streit eine Fachanwältin für Arbeitsrecht [3][14].

Diese Seite gibt die Rechtslage in Deutschland mit Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

  1. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
  2. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 23 Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
  3. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ; bis 2025 BMFSFJ): Leitfaden zum Mutterschutz. Informationen für Schwangere und Stillende. 21. Auflage, Stand Oktober 2025
  4. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
  5. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot
  6. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
  7. BMBFSFJ: Leitfaden zum Mutterschutz. Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. 5. Auflage, Stand Dezember 2025
  8. Nationale Stillkommission (MRI). Stillen und Berufstätigkeit. Aktualisierte Information der Nationalen Stillkommission für Eltern und Arbeitgeber vom 31.08.2023.
  9. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Schweiz): Wegleitung zur Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 60 Stillzeiten, Stand November 2025
  10. Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) beim BMFSFJ: Gefährdungsbeurteilung. Regel des Ausschusses für Mutterschutz, Nr. MuSchR 10.1.01, Stand 21.03.2023 (GMBl Nr. 39/2023, 08.08.2023, S. 818)
  11. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV), Anhang Nr. 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume, Räume für körperliche Ausgleichsübungen und Erste-Hilfe-Räume
  12. Netzwerk Gesund ins Leben / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): Praxis-Tipps ‘Stillfreundlichkeit im Betrieb – einfach umsetzen’ (Arbeitgebende), 2023
  13. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 9 Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung
  14. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
  15. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz (Informationen zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit). Informationsblatt, Redaktionsschluss September 2025
  16. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot
  17. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 18 Mutterschutzlohn
  18. Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz, AAG) § 1 Erstattungsanspruch
  19. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
  20. Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) § 17 Kündigungsverbot
  21. BMBFSFJ: Elterngeld und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. 28. Auflage, Stand Oktober 2025
  22. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) § 2b Bemessungszeitraum (mit § 3 Anrechnung von Mutterschaftsleistungen, § 2 Abs. 3 Einkommen nach der Geburt)
  23. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Österreich), oesterreich.gv.at: Beschäftigungsverbote in der Stillzeit (inkl. Stillzeit am Arbeitsplatz), zuletzt aktualisiert 16.04.2026
  24. Springer S, Berns M, Mildenberger E, Rouw E, von Gartzen A, Weichert S, Abraham K, Hösemann C, Ensenauer R, im Namen der Nationalen Stillkommission. Gewinnung, Aufbewahrung und Umgang mit abgepumpter Muttermilch für das gesunde, eigene Kind zu Hause. Stellungnahme vom 15.03.2024. Max Rubner-Institut.
  25. Centers for Disease Control and Prevention. How to Clean and Sanitize Breast Pumps. Webseite, zuletzt geprüft 12.09.2024.

Weitere Fragen

Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich noch stille?

Das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes gilt bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt, mindestens bis vier Monate nach der Entbindung, wenn dein Arbeitgeber von der Entbindung weiß oder sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung erfährt [20]. Für die ganze Stillzeit gilt es laut Leitfaden des Familienministeriums nicht [3]. In der Elternzeit gilt ein eigener Kündigungsschutz [21]. Gegen eine Kündigung kannst du nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen; Rat geben Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gewerkschaft oder Betriebsrat [3].

Hat ein Beschäftigungsverbot Einfluss auf das Elterngeld?

Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt. Bei der Wahl der zwölf Bemessungsmonate bleiben laut Gesetz unter anderem Monate in den Mutterschutzfristen und Monate mit einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung unberücksichtigt, auf Antrag werden sie doch berücksichtigt [22][21]. Ein Beschäftigungsverbot oder Mutterschutzlohn nennen diese Regeln nicht. Wie es sich im Einzelfall auswirkt, ist nicht belegt; das klärt die Elterngeldstelle.

Gilt das auch in Österreich oder der Schweiz?

Dieser Text beschreibt deutsches Recht. Auch Österreich und die Schweiz kennen bezahlte Stillzeiten: in Österreich laut Behördenseite ohne Verdienstausfall [23], in der Schweiz laut Wegleitung des SECO im ersten Lebensjahr, gestaffelt nach Arbeitszeit; dort ist Abpumpen dem Stillen ausdrücklich gleichgestellt [9]. Die übrigen Regeln, etwa zu Beschäftigungsverboten und Kündigungsschutz, haben wir für Österreich und die Schweiz nicht geprüft.